Feinstaub wird überwiegend durch Verbrennungsprozesse aus Industrie, Straßenverkehr und Haushalten freigesetzt. Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge können Städte und Gemeinden seit dem 1. März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen. Fahrzeuge ohne eine Umweltplakette dürfen die Umweltzone nicht durchfahren, sonst drohen 40,00 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug dies aufgrund seiner Emissionswerte dürfte. Die Umweltplakette erhalten Sie günstig und schnell an unseren Prüfstellen.
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