Flüssiggasanlagen in Innenräumen von Wohnwagen und Wohnmobilen G 607 bei privater Nutzung
Vergiftungs-, Erstickungs- und Explosionsgefahr
Die Flüssiggasanlage muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur, nach jedem Austausch eines Gerätes durch einen Fachmann überprüft werden. Bei der Erstprüfung bekommen sie ein Prüfbuch, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten. Eine weitere regelmäßige Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführte Prüfung wird im Prüfbuch bescheinigt. Ist Ihr Prüfbuch abhanden gekommen? Wir stellen Ihnen ein neues aus.